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Kein Modellflug über dem Steinhuder Meer

Verwaltungsgericht weist Klagen ab


Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die Klage gegen eine auf das Naturschutzrecht gestützte Entscheidung der Region Hannover abgewiesen.

Die Region hat in ihrer Funktion als Naturschutzbehörde dem Kläger mit dem angegriffenen Bescheid den Betrieb von Modellflugzeugen über dem Steinhuder Meer sowie zwei nahegelegenen Naturschutzgebieten untersagt. Die Untersagung zielt auf den Schutz von Vögeln ab, die durch den motorisierte Modellflug gestört werden könnten.

Der Kläger hat im Juli 2024 gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Zwischen den Beteiligten bestand Streit darüber, ob eine Beschränkung des Luftverkehrs durch naturschutzrechtliche Regelungen des Landesrechts zulässig sei. Insbesondere ging es hierbei um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt differenziert werden könne.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Klägers sei das Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Naturschutzgebietsverordnungen und der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landes Niedersachsen auch mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr nicht zu beanstanden. Die Luftverkehrsverordnung enthalte eine ausdrückliche Öffnungsklausel, derzufolge unter anderem das Naturschutzrecht der Länder unberührt bleibe. Die Kammer sah auch keinen Widerspruch zu der von dem Kläger angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.2023 - 7 CN 1/22 -). Dieses habe zwar Entschieden, dass Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung nicht angeordnet werden könnten. Diese Entscheidung habe jedoch ausdrücklich nur den Fall des Verkehrs mit bemannten Fluggeräten - konkret Heißluftballonfahrten - zum Gegenstand.

Auch ein weiteres Verfahren des Klägers blieb ohne Erfolg. In diesem hat er sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 5.000,- Euro gewandt, welches die Region ihm gegenüber zur Durchsetzung der Verbotsverfügung verhängt hatte. Das Gericht hielt diese Zwangsgeldfestsetzung für rechtmäßig. Der Kläger hatte zuvor gegen das Verbot verstoßen und ein wasserlandungsfähiges Modellflugzeug geflogen.

Gegen die Urteile kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Urteile vom 26.02.2026

Az. 9 A 2958/24 und 9 A 5357/24


In dem anderen, ebenfalls mit der Pressemitteilung vom 12.02.2026 angekündigten Verfahren, ist die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung für den 15.04.2026 um 10 Uhr anberaumt worden. Gegenstand des Verfahrens ist die Klage gegen eine wasserrechtliche Entscheidung der Region Hannover. Diese hatte den Kläger für ein Jahr von dem Gemeingebrauch am Steinhuder Meer ausgeschlossen, wobei sich der Ausschluss auf sämtliche erlaubten (Wasser-)Fahrzeuge erstreckte.

Die Fortsetzung ist erforderlich geworden, weil ein zum ursprünglichen Termin geladener Zeuge verhindert war.

Verhandlung am 15.04.2026 um 10 Uhr in Sitzungssaal 02 im Fachgerichtszentrum.

Az. 9 A 6083/25


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2026

Ansprechpartner/in:
Jewgeni Barstein als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-333

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