Ehrenamtliche Richterinnen und Richter


In Kammersachen, die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden, wirken neben den drei Berufsrichtern auch immer zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter mit. Verhandelt werden Streitigkeiten gegen Behörden, wenn diese nicht das Finanzamt und nicht die Agentur für Arbeit sind. Die Stimmen der Ehrenamtlichen haben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das gleiche Gewicht wie diejenigen der Berufsrichter. Die zeitliche Inanspruchnahme für eine solche Tätigkeit ist beim Verwaltungsgericht überschaubar. Erfahrungsgemäß wird man nicht öfter als zweimal im Jahr zu Terminen herangezogen, die in aller Regel an ein und demselben Tag beginnen und enden. Nähere Informationen finden Sie im Landesjustizportal.

Wie werde ich ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht?

Wenn Sie sich als ehrenamtlicher Richter (Laienrichter) an einem Verwaltungsgericht in Niedersachsen engagieren möchten, läuft das Verfahren etwas anders als eine Bewerbung. Sie bewerben sich nicht direkt beim Gericht, sondern über Ihre Stadt oder Ihren Landkreis.


Schritt 1: Prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen

Grundsätzlich sollten Sie:

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Niedersachsen wohnen,
  • über das Wahlrecht verfügen und
  • keine gesetzlichen Ausschlussgründe erfüllen.

Nicht berufen werden können beispielsweise:

  • Richter,
  • Beamte und viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
  • Mitglieder von Bundestag, Landtag oder Regierung,
  • Berufssoldaten,
  • Rechtsanwälte und Notare.


Schritt 2: Bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis Interesse anmelden

Die Kommunen erstellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter. Deshalb sollten Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung melden und Ihr Interesse bekunden. Häufig ist dafür das Rechtsamt, Hauptamt oder Bürgerbüro zuständig.


Schritt 3: Aufnahme in die Vorschlagsliste

Der Rat der Stadt oder der Kreistag entscheidet über die Vorschlagsliste. Wenn Sie aufgenommen werden, wird Ihr Name an den Wahlausschuss des zuständigen Verwaltungsgerichts weitergeleitet.


Schritt 4: Wahl durch den Wahlausschuss

Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht wählt aus den kommunalen Vorschlagslisten die ehrenamtlichen Richter für die nächste Amtsperiode aus. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.


    Wann sollte man sich melden?

    Die Wahl erfolgt jeweils für fünf Jahre. Die aktuelle Amtsperiode der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen läuft seit 2025 bis 2030. Wer sich für die nächste Periode ab 2030 interessiert, sollte sich bereits Ende 2029 bei seiner Kommune melden, da die Vorbereitung und Auswahl mehrere Monate dauert.

    zum Seitenanfang
    zur mobilen Ansicht wechseln