Niedersachsen klar Logo

Streit um das Steinhuder Meer

9. Kammer verhandelt zwei umweltrechtliche Klagen


Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich in den kommenden Tagen gleich zwei Mal mit der Frage, welche Nutzungen und Verhaltensweisen auf und über dem Steinhuder Meer zulässig sind:

Am kommenden Montag, 16.02.2026, wird die Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Entscheidung der Region Hannover verhandelt, mit der diese den Kläger für ein Jahr von dem Gemeingebrauch am Steinhuder Meer ausgeschlossen hat. Der Ausschluss erstreckt sich auf sämtliche erlaubten (Wasser-)Fahrzeuge.

Anlass war, dass der Kläger im Spätsommer 2024 ohne die vorgeschriebene Kennung auf einem Segelboot auf dem Steinhuder Meer angetroffen worden sein soll und zudem mehrfach gegen das dort geltende Nachtfahrverbot verstoßen haben soll. Die Beteiligten streiten vor allem darüber, ob und in welchem Umfang der Kläger tatsächlich gegen die „Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung“ des Landes Niedersachsen (DSDtMVO) verstoßen hat und inwieweit die Summe der Verstöße den Ausschluss des Klägers von der Ausübung des Gemeingebrauchs rechtfertigen könnte.

Verhandlungsbeginn ist am 16.02.2026 um 13 Uhr in Sitzungssaal 23 im Fachgerichtszentrum.

Az. 9 A 6083/25

In einem weiteren Verfahren beschäftigt sich die 9. Kammer am 26.02.2026 mit einer Klage gegen eine auf das Naturschutzrecht gestützte Entscheidung der Region Hannover. Die Region hat dem Kläger mit dem angegriffenen Bescheid den Betrieb von Modellflugzeugen über dem Steinhuder Meer sowie zwei nahegelegenen Naturschutzgebieten untersagt. Die Untersagung zielt auf den Schutz von Vögeln ab, die durch den motorisierten Modellflug gestört werden könnten.

Zwischen den Beteiligten besteht Streit darüber, ob eine Beschränkung des Luftverkehrs durch naturschutzrechtliche Regelungen des Landesrechts (kompetenzrechtlich) zulässig ist. Insbesondere geht es hierbei um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt differenziert werden kann. Zudem wendet sich der Kläger gegen ein Zwangsgeld i.H.v. 5.000,- Euro, welches die Region ihm gegenüber zur Durchsetzung ihrer Verbotsverfügung festgesetzt hat.

Verhandlungsbeginn ist am 26.02.2026 um 10 Uhr in Sitzungsaal 01 im Fachgerichtszentrum.

Az. 9 A 2958/24 und 9 A 5357/24

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2026

Ansprechpartner/in:
Jewgeni Barstein als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-333

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln