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Eilrechtsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine bauaufsichtliche Verfügung zur Herstellung einer nichtbrennbaren Außen- und Treppenraumfassade unstreitig erledigt

DAS VON DER 4. KAMMER DES VERWALTUNGSGERICHTS HANNOVER AM 15. MAI 2023 VERHANDELTE EILVERFAHREN WURDE EINGESTELLT


Die Antragstellerin, die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hochhauses in Hannover, das im Jahr 1960 vom Wohnungsunternehmen „Neue Heimat“ errichtet wurde, hat sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine bauaufsichtliche Verfügung zur Herstellung einer nichtbrennbaren Außen- und Treppenraumfassade gewendet. Die Antragsgegnerin hatte die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet, so dass die Antragstellerin die Fassade vor Abschluss des Widerspruchverfahrens gegen die Verfügung hätte herstellen müssen. Die Anordnung stützte sie auf eine Brandgefahr, welche sich ihres Erachtens aus dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ergeben habe. In diesem beschrieb der Gutachter, dass der innere Kern der Fassadenplatten bei einem Brandversuch brennend abgetropft sei. Ein im Laufe des gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten ergab jedoch keine Hinweise auf ein brennendes Abtropfen des Fassadenkerns. Die Antragsgegnerin hat den Sofortvollzug ihrer Verfügung daraufhin aufgehoben und wird das tatsächliche Verhalten der Materialien im Brandfall im Rahmen des behördlichen Widerspruchverfahrens überprüfen.


Az. 4 B 2476/23


Die Ankündigung des Verhandlungstermins mit Pressemitteilung vom 11. Mai 2023 kann hier abgerufen werden:

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/hat-der-eilrechtsantrag-einer-wohnungseigentumergemeinschaft-gegen-eine-bauaufsichtliche-anordnung-zur-herstellung-einer-nichtbrennbaren-aussen-und-treppenraumfassade-erfolg-222208.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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