Niedersachsen klar Logo

Hat der Eilrechtsantrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung einer nichtbrennbaren Außen- und Treppenraumfassade Erfolg?

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Montag, den 15. Mai 2023 über Eilrechtsantrag


Die Antragstellerin, die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hochhauses in Hannover, das im Jahr 1960 vom Wohnungsunternehmen „Neue Heimat“ errichtet wurde, wendet sich gegen eine bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung einer nichtbrennbaren Außen- und Treppenraumfassade. Die Antragsgegnerin hatte den Brand im Londoner Grenfell Tower, bei dem 72 Menschen ums Leben kamen, zum Anlass genommen verschiedene Hochhäuser auf die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Zur Begründung der Anordnung führte sie unter anderem aus, die Fassaden entsprächen nicht der seinerzeit erteilten Baugenehmigung und stünden nicht im Einklang mit den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften zum Brandschutz. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter anderem mit dem Argument, dass die Antragsgegnerin den Sachverhalt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt habe und die massiven finanziellen Auswirkungen auf die Wohnungseigentümer nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Die öffentliche Sitzung beginnt um 10:00 Uhr in Sitzungssaal 23 des Fachgerichtszentrums.

Az. 4 B 2476/23

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln