Artikel-Informationen
erstellt am:
16.02.2023
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 24. Februar 2023 drei Verfahren um den Hildesheimer JoBeach. Die Kläger wenden sich als Nachbarn gegen eine Bau- sowie eine Nachtragsbaugenehmigung, die die beklagte Stadt Hildesheim der beigeladenen Betreiberin des Hildesheimer Freibades JoWiese für die Errichtung einer Terrasse und für den Betrieb einer gastronomischen Außenbewirtschaftung erteilt hat. Zur Begründung ihrer Klagen tragen die Kläger u.a. vor, dass die erteilten Genehmigungen zu unbestimmt seien. Zudem machen sie Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts geltend. Insbesondere rügen sie, dass sie durch das Vorhaben unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt seien. Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2021 hatte die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klagen eines der Kläger sowie eines weiteren Nachbarn gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung angeordnet (vgl. Pressemitteilung vom 28. Mai 2021, abrufbar unter: Eilanträge von Nachbarn gegen Genehmigung zur Errichtung einer Terrasse und zum Betrieb von Außengastronomie am Hildesheimer „JoBeach“ haben Erfolg | Verwaltungsgericht Hannover (niedersachsen.de)). Zur Begründung hatte die Kammer unter anderem ausgeführt, dass sich die in dem von der Beigeladenen vorgelegten schalltechnischen Gutachten errechneten Beurteilungspegel voraussichtlich als nicht realistisch darstellten, weil sie die von den Gästen beim Betreten und Verlassen des JoBeach-Areals verursachten Geräusche nicht berücksichtigten. Nachdem ein Mediationsverfahren gescheitert war, hat die Beklagte auf der Grundlage eines ergänzenden schalltechnischen Gutachtens eine Nachtragsbaugenehmigung erlassen. Diese Genehmigung haben die Kläger in die laufenden Klageverfahren einbezogen.
Die Verhandlung beginnt um 08.30 Uhr in Saal 1 des Fachgerichtszentrums.
Az.: 12 3639/21, 12 A 3919/21 und 12 A 3982/21
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16.02.2023
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Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
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