Barrierefreiheit im Verwaltungsgericht Hannover
Unsere Aufgabe ist es, Menschen mit Behinderungen beim Besuch des Gerichts zu unterstützen.
Das Verwaltungsgericht Hannover ist im Fachgerichtszentrum Hannover in der Leonhardtstraße untergebracht.
In unmittelbarer Eingangsnähe sind drei barrierefreie Parkplätze vorhanden, zwei weitere befinden sich in der Tiefgarage in Aufzugsnähe. Die Behindertenparkplätze sind gut sichtbar ausgewiesen.
Der Außenbereich und die Zuwegung sind gut ausgeleuchtet. Es ist eine barrierefreie Beschilderung vorhanden. Der Haupteingang zum Gebäude ist ebenerdig erreichbar.
Ein taktiles Bodenleitsystem ist von der Leonhardtstraße zum Eingangsbereich ausgeführt. Für die Nachtbriefkästen besteht ein Abzweigungsfeld. Die Nachtbriefkästen sind barrierefrei erreichbar. Einer der beiden Briefkästen ist zudem mit einem rollstuhlgerechten Briefschlitz in 85 cm Höhe ausgeführt.
Die Wege im Außenbereich werden von Eis und Schnee freigehalten. Der Gehweg vor dem Gebäude ist mit Betonplatten gepflastert.
Im Innenbereich des Gebäudes befinden sich Informationstafeln und ein taktiler Orientierungsplan in rollstuhlgerechter Höhe.
Im öffentlichen Bereich des Erdgeschosses mit den Wartebereichen sind taktile Bodenleitsysteme vorhanden. Türschwellen gibt es hier nicht.
Die Türen zu den Sitzungssälen und zu dem behindertengerechten WC öffnen nicht automatisch. Diese Räume sind als solche barrierefrei ausgestattet.
Die Räume im öffentlichen Bereich, der im Erdgeschoss gelegen ist, verfügen ausnahmslos über eine barrierefreie Beschilderung. Es sind Informationen über Braille- und erhabene Profilschrift vorhanden. Im Eingangsbereich informiert zusätzlich ein taktiles Tableau über die Räume und deren Erreichbarkeit. Handläufe sind barrierefrei in Braille- und Pyramidenschrift beschildert.
Eine durchgehende Beschilderung auf zentrale Räume wie die Info-Stelle, die WC`s, die Sitzungssäle und den Ausgang ist vorhanden.
Das Fachgerichtszentrum verfügt über eine induktive Höranlage. Für Gerichtsverhandlungen können wir für Menschen mit auditiven Einschränkungen eine FM-Anlage bereitstellen. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem Termin, wenn Sie diesen Service benötigen.
Wenn Sie gleichwohl Bedenken haben, ob Sie im Gebäude vielleicht Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vor Ihrem Besuch mit uns in Verbindung. Sie können auch Hilfe anfordern, wenn Sie bereits am Gebäude sind – sprechen Sie die Justizwachtmeister/innen an.
Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal. Hier erfahren Sie mehr über Barrierefreiheit in Gerichtsverfahren, über die Verständigung in der mündlichen Verhandlung und über die Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen.