Artikel-Informationen
erstellt am:
08.09.2023
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Die 1. Kammer verhandelt am 13. September 2023 um 9:15 Uhr in Saal 1 die Klage eines Tierschutzvereins aus Holzminden, der von einer beklagten Feldwegeinteressentschaft ein Sondernutzungsrecht auf 65 m Feldweg sowie die Übernahme einer entsprechenden Wegebaulast zur Erschließung eines geplanten Tierheims begehrt.
Der Kläger beabsichtigt die Umnutzung eines im Außenbereich der Stadt Holzminden im Landschaftsschutzgebiet gelegenen und zuletzt für einen Gartenbaubetrieb genutzten Grundstücks in ein Tierheim. Nachdem er 2018 hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit einen - noch nicht bestandskräftigen - positiven Bauvorbescheid mit der Maßgabe erhalten hatte, dass die verkehrliche Erschließung durch direkte Verbindung zur Kreisstraße oder durch Baulast über den westlich des Grundstücks verlaufenden Wirtschaftsweg zu sichern sei, erwarb er das Grundstück, wodurch er Mitglied der Beklagten wurde. In der Folge beantragte er bei der Beklagten zunächst erfolglos die Übernahme einer Baulast, sodann - ebenfalls erfolglos - die Zustimmung zur Sondernutzung der zur Erschließung des Grundstücks erforderlichen Teilstrecke des Wirtschaftsweges, an den das Grundstück angrenzt. Er erklärte sich bereit, für mit der Sondernutzung in Zusammenhang stehende höhere Unterhaltungskosten aufzukommen. Eine direkte Verbindung des Grundstücks zur Kreisstraße gibt es nicht.
Die Beklagte begründet die Verweigerung der Zustimmung damit, dass die beabsichtigte Nutzung nicht der Zweckbestimmung ihrer Wege als landwirtschaftliche Wirtschaftswege diene und über die „normale übliche Nutzung“ für den einfachen landwirtschaftlichen Verkehr hinausgehe.Artikel-Informationen
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08.09.2023
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Burkhard Lange als Pressesprecher
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