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Verfahren um gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in Hildesheim und um ein Halteverbot in Hannover Mitte

Waren die Umrüstung der Ampeln und die Anordnung eines Halteverbots rechtmäßig?


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, den 23. September 2025 zwei straßenverkehrsrechtliche Verfahren.


In dem Verfahren um gleichgeschlechtliche Ampelpärchen (auch „Vielfaltsampeln“ genannt) wendet sich der Kläger gegen die die bereits im Juni 2023 vom Rat der Stadt beschlossene und in diesem Jahr schließlich erfolgte Umrüstung von Ampelanlagen an insgesamt drei Verkehrspunkten der Stadt Hildesheim. Seit dem 19. Juni diesen Jahres zeigen insgesamt 14 Ampelanlagen im Stadtgebiet bei einem Grünzeichen anstelle der üblicherweise zu sehenden Fußgänger gleichgeschlechtliche Ampelpärchen.

Nach Ansicht des Klägers erfolgte die Umrüstung der Ampelanlagen rechtswidrig.

Er führt außerdem ein gegen den Ratsbeschluss gerichtetes Verfahren, welches in der 1. Kammer des Gerichts anhängig ist (Az. 1 A 4050/23).

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr und findet in Saal 4 statt.

Az. 7 A 4883/23


In dem zweiten zur Verhandlung anstehenden wendet sich ein Anwohner gegen ein Halteverbot in Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover hatte 2023 in einer Wohnstraße im Stadtbezirk Mitte die Erlaubnis zum halbseitigen Gehwegparken aufgehoben und zugleich ein Halteverbot auf einer Straßenseite angeordnet. Der Anwohner beruft sich unter anderem auf den hohen Parkdruck und die fehlenden Ausweichflächen. Die Landeshauptstadt verweist auf die geringe Gehwegbreite (unter 1,50 m) und die damit verbundenen Einschränkungen für die Gehwegnutzer.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 10.30 Uhr und findet in Saal 4 statt.

Az. 7 A 5302/23

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2025

Ansprechpartner/in:
Mieke Westphal als Pressesprecherin

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