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Streit um Markise im öffentlichen Straßenraum

Gastronom wendet sich gegen straßenrechtliche Untersagung


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am 09.03.2023 die Klage des Betreibers eines Restaurants auf der Marienstraße. Er wendet sich gegen eine Verfügung der beklagten Landeshauptstadt Hannover, mit der ihm untersagt worden ist, eine großflächige Überdachung - eine sogenannte mobile Markise - vor seinem Restaurant im öffentlichen Straßenraum aufzustellen.


Zur Begründung verweist der Kläger im Wesentlichen darauf, dass die Sondernutzungssatzung der Beklagten eine Regelung über die Erlaubnisfähigkeit von Sonnenschirmen beinhalte. Diese sei hier entsprechend anzuwenden. Die Beklagte beruft sich demgegenüber darauf, dass nach der Sondernutzungssatzung das Aufstellen von Zelten oder Pavillons auf Außengastronomieflächen grundsätzlich unzulässig sei und die Markise des Klägers von dieser Regelung erfasst werde.


Die mündliche Verhandlung findet am 09.03.2023 ab 10 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Az. 7 A 4945/22



Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2023

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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