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Zu Unrecht in der DNA-Analysedatei?

Bürger verlangt von der Polizeidirektion Hannover die Löschung der von ihm gespeicherten Daten


Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am kommenden Montag, den 1. Juli 2013, über die Klage eines Bürgers, dessen DNA-Identifizierungsmuster in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts gespeichert wurde.

Dem Kläger war 2007 nach einem häuslichen Streit durch die Polizei mit seiner Einwilligung eine Speichelprobe abgenommen worden. Nachdem er aufgrund seines gespeicherten DNA-Musters wegen eines Diebstahls in Verdacht geraten war, begehrt er nunmehr die Löschung seiner Daten. Er hält die (weitere) Speicherung seines DNA-Identifizierungsmusters für unzulässig. Das aufgrund von DNA-Spuren am Tatort eingeleitete Strafverfahren wegen Diebstahls sei ergebnislos eingestellt worden. Zuvor sei er lediglich durch Bagatellstraftaten auffällig geworden.

Die Beklagte lehnt eine Löschung der Daten vor Ende der regelmäßigen Prüffrist ab. Auch wenn das gegen den Kläger eingeleitete Diebstahlsverfahren eingestellt worden sei, bestehe gegen ihn ein Restverdacht, der die weitere Speicherung seines DNA-Musters rechtfertige. Der Kläger sei seit seiner Jugend immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten.

Neben den materiellen Anforderungen an die Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters wird die Kammer zu prüfen haben, ob bei der Speicherung die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und ob die Beklagte der richtige Klagegegner ist.

Az: 10 A 2028/11

Beginn: 10.30 Uhr in Saal 5

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2013

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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