Artikel-Informationen
erstellt am:
18.03.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Kläger war niedergelassener Zahnarzt in Hannover und führte in den Jahren zwischen 1999 und 2001 in Bozen eine Zweitpraxis. In dieser Zeit übte er im wöchentlichen Wechsel die Tätigkeit als Zahnarzt in Hannover und Bozen aus, rechnete aber in den sog. Italienwochen Leistungen für Patienten ab, die er nicht erbracht hatte. Deswegen wurde er wegen Abrechnungsbetrugs rechtskräftig verurteilt. Zudem wurde er wegen Betrugs zu Lasten eines Dentallabors und wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt.
Vom Landesgericht Bozen wurde er zudem wegen illegalen Waffenbesitzes und Brandstiftung rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Im Jahr 2011 widerrief die Approbationsbehörde die Approbation des Klägers. Aus den tatsächlichen Feststellungen der deutschen Gerichte folge die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs. Die Straftaten stünden in engem Zusammenhang mit seiner Berufsausübung als Zahnarzt. Er sei auch unzuverlässig zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs.
Der Kläger wendet im Wesentlichen ein, die Straftaten beträfen nicht den Kernbereich der zahnärztlichen Tätigkeit.
Beginn der Verhandlung um 9.15 Uhr in Saal 1
Aktenzeichen: 5 A 3599/11
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erstellt am:
18.03.2013
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
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