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Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hochhauses wehrt sich (erneut) gegen bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung von Fassadenteilen

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 5. März 2025 über Klage und Eilantrag


Die Klägerin, die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hochhauses in Hannover, das im Jahr 1960 vom Wohnungsunternehmen „Neue Heimat“ errichtet wurde, wendet sich gegen eine bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung einer Außen- und Treppenraumfassade, die die Landeshauptstadt zum Teil als brennbar und im Übrigen aus anderen Gründen als baurechtswidrig einstuft. Die Landeshauptstadt hatte den Brand im Londoner Grenfell Tower, bei dem 72 Menschen ums Leben kamen, zum Anlass genommen, verschiedene Hochhäuser auf die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Die Klägerin wendet ein, die Fassade genieße Bestandsschutz, so dass ein Einschreiten schon deswegen nicht gerechtfertigt sei. Bis auf wenige Platten sei die Fassade nicht brennbar. Jedenfalls gehe von der Fassade keine erhöhte Brandgefahr aus.

Die Kammer hat die Sache bereits im Mai 2023 mündlich verhandelt. Da sich dort Änderungen des zugrundeliegenden Sachverhalts ergaben, wurde die Sache vertagt. Die Beklagte hob in der Folge die sofortige Vollziehung (zunächst) auf, sodass sich das Eilverfahren unstreitig erledigte (siehe Pressemitteilung vom 23. Oktober 2023: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilrechtsverfahren-einer-wohnungseigentumergemeinschaft-gegen-eine-bauaufsichtliche-verfugung-zur-herstellung-einer-nichtbrennbaren-aussen-und-treppenraumfassade-unstreitig-erledigt-226557.html).

Weitere Veränderungen des Sachverhalts veranlassten die Beklagte, die Verfügung im Widerspruchsbescheid in der Weise abzuändern, dass der Klägerin aufgegeben wird, die Fassade zu entfernen. Hinsichtlich des aus Sicht der Beklagten brennbaren Teils (dies betrifft die Treppenhausfassade und einige Platten der Außenfassade) ordnete sie die sofortige Vollziehung an, gegen die der Eilantrag gerichtet ist.

Die öffentliche Sitzung beginnt am Mittwoch, 5. März 2025, um 10:00 Uhr in Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums.


Az. 4 B 5583/24 und 4 A 5418/24

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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