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Woher kommt der hohe Parkdruck in der Innenstadt von Hildesheim?

Mündliche Verhandlung vor Ort wegen der Heranziehung der Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 11.30 Uhr über die Klage einer Anliegerin gegen die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen bezüglich der Anlage nördliche Steingrube / südliche Katharinenstraße (von der Einmündung Goethestraße bis zur Einmündung Moltkestraße / Steingrube-Ost) in Hildesheim.

Dabei geht es insbesondere um die Frage, in welcher Höhe die Kosten für die Herstellung von Parkplätzen auf die Anlieger umgelegt werden können. Im streitgegenständlichen Bescheid legte die Beklagte einen Anteilssatz von 50 % zugrunde und beruft sich dabei auch auf durch sie durchgeführte Erhebungen, die in etwa ein Verhältnis zwischen Anlieger- und Fremdverkehr von 50/50 ergeben hätten. Zudem sei zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die streitgegenständliche Anlage einer großen Zahl von Haushalten eine relativ geringe Anzahl von privaten Parkflächen gegenüberstehe.

Die Klägerin hält diesen Anteilssatz für deutlich übersetzt. Aufgrund selbst durchgeführter Erhebungen behauptet sie wiederum, Anliegerverkehr liege deutlich unter dem Fremdverkehr und betrage lediglich ca. 20 %. Es sei hierbei zu beachten, dass aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten in der Umgebung in dem streitgegenständlichen Straßenabschnitt ein starker Parksuchverkehr stattfinde.

Die mündliche Verhandlung beginnt am 12. Februar 2025 um 11.30 Uhr vor Ort in der Steingrube 16, 31141 Hildesheim.

Az. 4 A 6550/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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