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Wo liegen die Grenzen der Äußerungs- und Handlungsmöglichkeiten in Ratssitzungen?

Mündliche Verhandlung in zwei Verfahren der AFD-Fraktion gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hannover


Am 22. Januar 2025 verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover über zwei Klagen, die sich mit Fragen der kommunalrechtlichen Verhaltensregeln in Sitzungen des Rates der Stadt Hannover beschäftigen.

In dem Verfahren 1 A 2765/22 begehrt die Klägerin die Unterlassung von weiteren Äußerungen des Beklagten bzw. seiner Dezernentinnen und Dezernenten vergleichbar denen in der Ratsversammlung am 28. April 2022. Dort war unter TOP 3.2 eine Anfrage der Klägerin zum Thema „Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten“ behandelt worden. Der Erste Stadtrat beantworte die Anfrage vorweg mit einer Zurückweisung des dahinterliegenden Menschenbildes und gab an, dass die Anfrage besser nicht hätte gestellt werden sollen. Nach Ansicht der Klägerin verletzten die Äußerungen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.15 Uhr und findet im Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

In dem Verfahren 1 A 2614/23 begehrt die Klägerin die Feststellung, dass das Verlassen des Ratssaales durch den Beklagten und einige Dezernentinnen und Dezernenten in der Ratsversammlung am 22. Dezember 2022 während der Rede des Fraktionsvorsitzenden der Klägerin rechtswidrig war. Nach Ansicht der Klägerin hätten diese dadurch das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verletzt.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 10 Uhr und findet ebenfalls im Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Az. 1 A 2765/22 und 1 A 2614/23

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Nassim Eslami als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-359

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