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Windkraftanlage in Auetal

Die 12. Kammer des Gerichts verhandelt über die Klage der Anlagenbetreiberin am 30.08.2012 ab 13:00 Uhr im Saal 3


Die Klägerin beabsichtigt südlich der Ortschaft Klein-Holtensen außerhalb der dafür im Flächennutzungsplan der Gemeinde Auetal vorgesehenen Vorrangfläche eine Windenergieanlage zu errichten. Der beklagte Landkreis Schaumburg hat den beantragten Vorbescheid mit der Begründung abgelehnt, dass derartige Vorhaben außerhalb der Vorrangfläche ausgeschlossen seien. Mit der Klage verfolgt die Klägerin ihre Planungen weiter. Sie ist der Ansicht, der Flächennutzungsplan sei unwirksam.

- 12 A 1642/11 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2012

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