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erstellt am:
20.11.2012
Die Klägerin begehrt die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen ohne Beschränkung der Betriebszeiten. Die Anlagen sollen nördlich von Coppenbrügge auf dem Ruhbrink, einem zwischen den Ortschaften Brünnighausen und Dörpe gelegenen Höhenzug, errichtet werden. Der beklagte Landkreis Landkreis Hameln-Pyrmont hat drei Anlagen genehmigt, wobei er die zulässigen Betriebszeiten zum Schutz der besonders geschützten Tierarten Rotmilan, Schwarzstorch, Zwergfledermaus und Abendsegler erheblich beschränkt hat. Hinsichtlich der vierten Anlage hat er den Genehmigungsantrag abgelehnt. Die Kammer wird zu klären haben, ob die Annahme des Landkreises, die Beschränkung der Betriebszeiten und die Versagung der Genehmigung der vierten Anlage seien aus Gründen des Artenschutzes geboten, rechtlich zutreffend ist.
- 12 A 2305/11 -Artikel-Informationen
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20.11.2012