Artikel-Informationen
erstellt am:
05.04.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Klägerin, ein Fleischereibetrieb aus Lehrte, stellt Fleischwaren her. Von einer dieser Fleischwaren („Holzfäller Bratwurst grob“) wurde im Jahr 2010 in einem Wolfsburger Supermarkt eine Probe genommen.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beanstandete mit Bericht an die Stadt Wolfsburg, die Wurst habe einen zu hohen Wasser/Eiweiß-Quotienten. Dieser dürfe maximal 4,5 betragen, tatsächlich liege er bei 4,7. Dies hätte einer lebensmittelrechtlichen Kenntlichmachung bedurft, weil der Verbraucher ansonsten irregeführt werde.
Die Region Hannover, die nach Lebensmittelrecht für die Überwachung der Klägerin zuständig ist, stellte deswegen im Februar 2011 Strafanzeige gegen die Klägerin. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Feststellung, dass die Wurst, die Gegenstand der Strafanzeige ist, objektiv nicht gegen das Lebensmittelrecht verstößt. Der Verbraucher werde schon deswegen nicht irregeführt, weil er sich keine Vorstellungen über den Wassergehalt von Fleischprodukten mache. An einer Irreführung fehle es auch deswegen, weil der Nährwert der Wurst durch den Wasseranteil nicht beeinträchtigt werde. Schließlich habe der Bericht des LAVES gar nicht verwertet werden dürfen, weil der Klägerin nicht die Möglichkeit gewährt worden sei, eine Gegenprobe einzuholen.
Neben den materiellen Fragen wird sich das Gericht damit auseinander setzen müssen, ob und inwieweit das Prozessrecht dem Kläger die Möglichkeit gibt, die Region Hannover, die eine lebensmittelrechtliche Verfügung nicht erlassen hat, mit einer Feststellungsklage in Anspruch zu nehmen. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass von den Würsten gesundheitliche Gefahren nicht ausgehen.
Beginn der Sitzung um 14.00 Uhr in Saal 4
Aktenzeichen: 9 A 3163/12
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erstellt am:
05.04.2013
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
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