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Wie muss ein Einwilligungsbanner für Cookies auf einer Website ausgestaltet sein?

Mündliche Verhandlung wegen der rechtmäßigen Einholung von Einwilligungen für das Setzen von Cookies und die Verarbeitung personenbezogener Daten


Die 10. Kammer des VG Hannover verhandelt am Mittwoch, 19. März 2023, um 09:30 Uhr über die Klage der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen einen Bescheid des Landesdatenschutzbeauftragten.

Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie genau ein Einwilligungsbanner ausgestaltet sein muss, um rechtmäßig Cookies auf den Geräten der Nutzer zu speichern. Im streitgegenständlichen Bescheid verlangte der Beklagte eine Umgestaltung, da das Einwilligungsbanner auf der Website der Klägerin keine wirksamen, insbesondere keine informierten und freiwilligen Einwilligungen einhole, bevor sie Cookies setze und personenbezogene Daten verarbeite.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass die Einwilligungen wirksam eingeholt wurden. Personenbezogene Daten verarbeite sie nicht. Für die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Setzen von Cookies sei der Beklagte zudem nicht zuständig gewesen.

Die mündliche Verhandlung beginnt am 19. März 2025 um 09:30 Uhr und findet in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Aktenzeichen: 10 A 5385/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Nassim Eslami als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-359

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