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Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Abrechnungsbetruges

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, den 2. Dezember 2025, eine Klage gegen das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.


Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“. Die Erlaubnis war dem Kläger entzogen worden, nachdem dieser nicht erbrachte Pflegeleistungen gegenüber den Pflegeversicherungen abgerechnet hatte und deshalb 2022 vom Amtsgericht rechtskräftig wegen Betruges in neun Fällen verurteilt worden war.

Das Landesamt geht aufgrund dieses Fehlverhaltens davon aus, dass dem Kläger die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes des Altenpflegers fehlt. Dem tritt der Kläger entgegen, der sich unter anderem auf die geringe Zahl fehlerhafter Abrechnungen, die Nachbesserung seines Abrechnungssystems, die Rückzahlung der erlangten Gelder und sein Wohlverhalten in den letzten Jahren beruft.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 11:00 Uhr und findet in Saal 4 statt.

Az. 7 A 4955/23


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.12.2025

Ansprechpartner/in:
Mieke Westphal als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-384

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