Artikel-Informationen
erstellt am:
17.09.2024
Ansprechpartner/in:
Dr. Nassim Eslami als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-359
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover beschäftigt sich erneut mit der Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates der Landeshauptstadt Hannover. Kurz nach den Kommunalwahlen im Jahre 2021 hatte der Landesgesetzgeber im Kommunalverfassungsgesetz das gesetzliche Regelverfahren zur Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen vom Proportionalverfahren Hare/Niemeyer auf das Höchstzahlverfahren d'Hondt geändert. Unter anderem die FDP-Fraktion beantragte in der konstituierenden Ratssitzung am 4. November 2021 auf Basis einer kommunalverfassungsrechtlichen Regelung, die einstimmig von der gesetzlichen Regel abweichende Verfahrensregeln zur Sitzverteilung in den Ausschüssen ermöglicht, zu dem früheren gesetzlichen Regelverfahren Hare/Niemeyer zurückzukehren. Bei der Abstimmung über den auf den Verwaltungsausschuss bezogenen Antrag stimmten 15 Abgeordnete mit "Ja", 49 Abgeordnete enthielten sich; bei der Abstimmung über den auf die anderen Ausschüsse und Gremien bezogenen Antrag stimmten 10 Abgeordnete mit "Ja", 49 enthielten sich. "Nein"-Stimmen gab es jeweils nicht. Im Protokoll der Ratssitzung wurde festgehalten, dass die Anträge mangels Einstimmigkeit abgelehnt worden seien. In dem nachfolgenden Kommunalverfassungsstreit zu der Frage, ob "einstimmige" Beschlüsse gefasst wurden, entschied die Kammer mit Urteil vom 24. März 2022 (1 A 1279/22) – und nachfolgend das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Oktober 2023 (10 LC 117/22) –, dass dies der Fall war, weil es auf die Enthaltungen nicht ankam. In der Ratssitzung vom 30. November 2023 wurde über einen Antrag, zum aktuellen gesetzlich vorgesehenen Verfahren der Ausschussbesetzung nach d'Hondt zurückzukehren, mit 32 "Ja"-Stimmen, 31 "Nein"-Stimmen und 2 Enthaltungen abgestimmt. Im Sitzungsprotokoll wurde davon ausgegangen, dass der entsprechende Beschluss gefasst wurde. Die klagende FDP-Fraktion ist anderer Auffassung und will mit der anhängigen Klage eine Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/Niemeier erreichen. Sie ist der Auffassung, dass ein einmal gefasster einstimmiger Beschluss für die Wahlperiode verbindlich sei und für eine Rückkehr zum aktuellen gesetzlichen Regelverfahren ebenfalls ein einstimmiger Beschluss zu fordern sei.
Die mündliche Verhandlung findet am 18. September 2024 ab 10.30 Uhr in Saal 1 des Fachgerichtszentrums statt.
Az.: 1 A 708/24
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17.09.2024
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