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War die Datenspeicherung sowie die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz rechtmäßig?

10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Rechtmäßigkeit verfassungsschutzrechtlicher Maßnahmen zu bewerten


Die 10. Kammer verhandelt am 16. Juni 2021 zwei Klagen mit verfassungsschutzrechtlichem Bezug. Die Klägerin wird von dem Beklagten dem linksextremistischen Spektrum in Niedersachsen zugerechnet. Der Beklagte hat vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit personenbezogene Daten der Klägerin erhoben und gespeichert. In dem Verfahren 10 A 1676/18 begehrt die Klägerin die Feststellung, dass sowohl die Erhebung als auch die Speicherung ihrer Daten durch den Beklagten rechtswidrig gewesen ist. Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, dass sie anzweifele, dass dem Beklagten Erkenntnisse vorliegen, die belegten, dass sie linksextremistische Bestrebungen unterstütze bzw. unterstützt habe. Der Beklagte legte dem Gericht einen Teil seiner Vorgänge zur Klägerin vor. Der Klägerin wurde antragsgemäß Akteneinsicht in diese Dokumente gewährt. Aus den entsprechenden Unterlagen ergab sich, dass der Beklagte zur Beobachtung einer Göttinger Gruppierung eine Vertrauensperson in Anspruch genommen hat. Obwohl der Name der Vertrauensperson in den Vorgängen nicht genannt war, konnte die Klägerin anhand der vorlegten Unterlagen die Identität der Vertrauensperson ausmachen. Die Klägerin hat daraufhin eine zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben: In dem Verfahren 10 A 5056/19 begehrt sie im Wesentlichen die Feststellung, dass die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson rechtswidrig gewesen ist. Zur Begründung trägt sie vor, dass die Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines nachrichtendienstlichen Mittels nicht vorgelegen haben, weil es sich bei der besagten beobachteten Göttinger Gruppierung nicht um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handele.

Die mündliche Verhandlung findet am kommenden Mittwoch ab 10:30 Uhr in Saal 04 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 15. Juni 2021, 17.00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

10 A 1676/18 und 10 A 5056/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2021

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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