Wald oder Bauland?
4. Kammer verhandelt am 04.02.2014 Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein bewaldetes Grundstücke in Ramlingen (Burgdorf)
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Grundstück in Ramlingen, das im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Baulücke darstellt. Das Grundstück ist mit Bäumen bewachsen und grenzt an ein Waldstück an. Die Stadt Burgdorf hat die Erteilung der Baugenehmigung abgelehnt, weil es sich bei der zu bebauenden Fläche um Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes handele und die erforderliche (mit der Baugenehmigung zu erteilende) Waldumwandlungsgenehmigung nicht erteilt werden könne.
Die Klägerin bestreitet schon, dass es sich um Wald handelt. Jedenfalls sei mit der Baugenehmigung die Waldumwandlungsgenehmigung zu erteilen, weil ihr Interesse an der baulichen Nutzung des Grundstücks das Interesse an der Erhaltung des Waldes übersteige, zumal dieser auch nach Einschätzung des Forstamtes keinen besonderen Wert habe und sie Ersatzpflanzungen an anderer Stelle angeboten habe.
Die Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort. Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr
Treffpunkt: Am Fuhrenkampe 8 in Ramlingen
Aktenzeichen: 4 A 6481/12