Artikel-Informationen
erstellt am:
16.11.2020
Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379
Zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren verursachten im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr einer Nachbargemeinde unterstützt.
Die Stadt Elze hat gegen die Eltern der Kinder Gebühren in Höhe von ca. 38.000 Euro für den Feuerwehreinsatz festgesetzt. Feuerwehreinsätze bei Bränden sind zwar grundsätzlich kostenfrei, die Gemeinden können jedoch durch gemeindliche Satzung Gebühren für Brandeinsätze erheben, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind. Auf eine solche Satzungsbestimmung stützt die Beklagte ihren Gebührenbescheid.
Die Mutter eines der Jungen hat gegen den Bescheid Klage erhoben und macht geltend, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Auch der Brand sei – jedenfalls durch ihren Sohn – nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Ihr Kind habe zwar zuhause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, das Feuer sei aber durch das andere Kind angezündet worden.
Termin: 18.11.2020, 09:45 Uhr im Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums.
Az. 10 A 3988/19
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erstellt am:
16.11.2020
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Katrin Angerstein als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
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