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Verwaltungsgericht verhandelt „Super-Nanny“

Die 7. Kammer verhandelt am 26.07.2014 die Klage von RTL gegen eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Medienanstalt (NLM) zu einer 2011 ausgestrahlten Folge der mittlerweile eingestellten Fernsehreihe „Die Super Nanny“ mit Katharina Saalfrank


In der beanstandeten Folge hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten 3, 4 und 7 Jahre alten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen. Einzelne gefilmte Handlungen der Mutter gegen ihre Kinder wurden im Sendeablauf wiederholt dargestellt. Im Verlaufe der Sendung konfrontierte Frau Saalfrank die Mutter mit ihren Handlungen und überzeugte sie, sich in Therapie zu begeben.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) hatte vorab gegen die Ausstrahlung der Sendung nach 20.00 Uhr keine Bedenken und verneinte auch das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde nach den Bestimmungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV). Anders sah es die aufgrund von Zuschauerbeschwerden angerufene Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die in der Ausstrahlung der Sendung einen Verstoß gegen die Menschenwürde erkannte und die Sendung beanstandete.

Die Entscheidung der KJM wird in dem angefochtenen Bescheid der für das Fernsehprogramm von RTL zuständigen NLM umgesetzt. Außerdem werden RTL und die programmverantwortliche Geschäftsführerin aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

RTL wendet sich gegen den Beanstandungsbescheid u.a. mit der Begründung, die zusätzliche Unterlassungsaufforderung sei rechtswidrig, weil sie in dem Beschluss der KJM nicht enthalten sei. Dieser sei zudem unzureichend begründet. Es bestünden Zweifel, ob die KJM-Mitglieder die Sendung überhaupt in Augenschein genommen hätten. Außerdem hätte sich die KJM nicht über die abweichende Entscheidung der FSF hinwegsetzen dürfen. Schließlich liege auch kein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, weil erkennbar das erzieherische Ziel der Sendung und der Kinderschutz im Vordergrund stünden.

Aktenzeichen:7 A 4679/12

Beginn der Sitzung um 11.30 Uhr in Saal 3

Pressevertreter werden gebeten, sich wegen der limitierten Platzzahl vorab beim Pressesprecher des Gerichts zu melden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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