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Verwaltungsgericht überprüft verkehrsregelnde Maßnahmen gegenüber Radfahrern im Landkreis Diepholz

7. Kammer führt morgen Ortsbesichtigungen durch


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 5.9.2018 vor Ort auf Straßen im Landkreis Diepholz die Klagen zweier Radfahrer gegen verkehrsregelnde Maßnahmen.


1. Vorfahrtsregelung auf dem Radweg am südlichen Abzweig der B 61/B 241 außerhalb der Ortslage Sulingen

Streitgegenstand ist die Klage eines Radfahrers gegen die Vorfahrtsregelung am Verkehrsknoten des südlichen Abzweigs der B 61 zur/von der B 214 außerhalb der Ortslage Sulingen (Zeichen 205 StVO). Anders als bei dem nördlichen Abzweig wird der Radweg hier nicht verschwenkt und auf kurzem Wege über den Abzweig geführt, sondern führt geradlinig parallel zur Fahrbahn der B 61 über den gesamten Einmündungsbereich. Der Kläger macht eine widersprüchliche Vorfahrtsregelung geltend. Die Kammer will den Abzweig in Augenschein nehmen.

Treffpunkt: 10.30 Uhr, Einmündung der Straße „Stehlen“ in die B 61 („Barenburger Straße“) südlich der Ortslage von Sulingen, Az. 7 A 4464/17


2. Radwegebenutzungspflicht auf der L 776 innerhalb der Ortslage Bassum

Streitgegenstand ist die Klage eines Radfahrers gegen die Radwegebenutzungspflicht auf der L 776 („Am Damm“) wischen der Einmündung in die „Bremer Straße“ und der Brücke über das Gewässer „Klosterbach“ in Fahrtrichtung Harpstedt (Zeichen 240 StVO). Der Kläger hält die Radwegebenutzungspflicht für nicht erforderlich. Die Kammer will den gemeinsamen Geh- und Radweg an der Straße „Am Damm“ in Augenschein nehmen.

Treffpunkt: 14.00 Uhr, Einmündung der Straße „Am Damm“ in die „Bremer Straße“ in Bassum, Az. 7 A 7051/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2018

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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