Niedersachsen klar Logo

Verwaltungsgericht entscheidet, dass der frühere Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister Schostok Zulagen zurückzahlen muss

In dem Verfahren Dr. Frank Herbert gegen die Landeshauptstadt Hannover begehrte der Kläger die Aufhebung eines Rückforderungsbescheides der Landeshauptstadt (LHH) wegen aus Sicht der LHH überzahlter Bezüge.


Der Kläger war bis zum 2. Juli 2018 Leiter des Büros des Oberbürgermeisters. In der Zeit von April 2015 bis Oktober 2015 zahlte ihm die Landeshauptstadt Hannover eine pauschale Mehrarbeitsvergütung von monatlich 1.050,- €; von November 2015 bis Mai 2018 erhielt er eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages von B 2 nach B 5 von monatlich rund 1.350,- €. Mit Bescheid vom 27.11.2018 forderte die Beklagte vom Kläger überzahlte Dienstbezüge in Höhe von knapp 50.000,- € ratenweise zurück, da eine Rechtsgrundlage für die Mehrvergütung bzw. die Zulage nicht bestanden habe. Den hiergegen erhobenen Widerspruch wies die Beklagte als unzulässig, weil verspätet, zurück; einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist lehnte die Beklagte wegen Verschuldens ab.

Die am 18. Februar 2019 erhobene Klage hatte schon deshalb keinen Erfolg, weil der Rückforderungsbescheid bestandskräftig ist; denn der hiergegen erhobene Widerspruch war verfristet. Wiedereinsetzung konnte dem Kläger nicht gewährt werden, weil die Fristversäumnis seiner Anwältin nicht unverschuldet war.

Die Kammer hat hilfsweise geprüft, ob der Kläger die ihm gewährten Mehrvergütung bzw. Zulage zu Recht erhielt und entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Zahlungen gab. Ob das Verhalten des Klägers strafrechtlich von Bedeutung ist, konnte die Kammer offen lassen. Diese Fragen sind Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen und dem Landgericht Hannover vorbehalten.


Az. 2 A 876/19

Ansprechpartner/in:
Dr. Nassim Eslami als
stellvertretende Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover

Tel: 0511 89750359
Fax: 0511 89750400

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2019

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln