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Verstieß Posting eines Bildes mit Menschengruppe auf einer sog. Facebook-Fanpage gegen den Datenschutz?

SPD Ortsverband Barsinghausen wendet sich gegen Verwarnung seitens der Landesdatenschutzbeauftragten


Am morgigen Mittwoch verhandelt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts über die Klage des SPD-Ortsverbandes Barsinghausen gegen eine von der Nds. Landesdatenschutzbeauftragten ihm gegenüber ausgesprochene Verwarnung.

Hintergrund der Verwarnung ist eine Berichterstattung des Ortsverbandes auf der von ihm betriebenen sog. "Fanpage bei Facebook" über die Errichtung einer Fußgänger-Ampelanlage an der Wilhelm-Heß-Straße in Barsinghausen. In dem Zusammenhang veröffentlichte ("postete") der Ortsverband auf der Fanpage auch zwei Fotos der Örtlichkeit. Auf einem der Fotos ist u. a. eine Menschenansammlung zu sehen, die sich im Freien vor Ort versammelt hatte. Einzelne Personen sind auf dem Foto zu erkennen. Im Nachgang wandte sich eine auf dem Foto erkennbare Person an den Ortsverband, beanstandete, dass das Foto ohne ihre Zustimmung von der SPD veröffentlicht worden sei, und verlangte die Löschung des Fotos. Parallel dazu schaltete die Person die Nds. Landesdatenschutzbeauftragte ein. Im Zuge des daraufhin eingeleiteten datenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahrens erklärte sich der Ortsverband ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, das Foto von der Fanpage zu nehmen, und tat es auch. Gleichwohl sprach die Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Ortsverband eine Verwarnung aus, gegen die sich die vom Ortsverband erhobene Klage richtet.


Beginn der Verhandlung: 27.11.2019, 9.00 Uhr in Saal 1

Az. 10 A 820/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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