Artikel-Informationen
erstellt am:
20.04.2017
Die Kläger betreiben unter dem Dach der Eilenriedeklinik ein Venenzentrum, ein Institut für Anästhesie, Schmerztherapie und Akkupunktur bzw. eine Praxis für Gelenkchirurgie und Orthopädie. Die Landeshauptstadt untersagte den Klägern jeweils die Nutzung ihrer Räumlichkeiten, da für die Nutzung eine Baugenehmigung nicht erteilt worden sei. Die Kläger begehren die Aufhebung der Nutzungsuntersagung mit der Begründung, sie hätten bei der Landeshauptstadt zwischenzeitlich entsprechende Bauanträge gestellt.
Az. 4 A 1990/16, 4 A 2123/16 und 4 A 2197/16
Beginn: 24.04.2017, 10:00 Uhr in Saal 2
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20.04.2017