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Verhandlung über Eilantrag gegen Genehmigung für Klärschlammverbrennungsanlage in Lahe

Umweltverband aus Isernhagen wendet sich gegen eine Enercity erteilte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung


Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Dienstag, den 03. August 2021, über einen gegen die immissionsschutzrechtliche (Teil-)Genehmigung einer Klärschlammverbrennungsanlage gerichteten Eilantrag.

Antragsteller ist ein anerkannter Umweltschutzverband aus Isernhagen. Er wendet sich gegen eine vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) erteilte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für eine Klärschlammverbrennungsanlage, die dem kommunalen Energieversorger Enercity die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 21 t/h von Klärschlamm (Abfall) gestattet. Das GAA hat die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet.

In der Anlage soll Klärschlamm aus Kläranlagen getrocknet und verbrannt werden. Bei der Klärschlammverbrennung wird Energie erzeugt, die in das Fernwärmenetz eingespeist werden soll.

Der Umweltverband hält die Genehmigung für rechtswidrig. Das gewählte Verfahren der Klärschlammverbrennung sei umweltschädlicher als die auch mögliche Pyrolyse von Klärschlamm. Der Standort sei falsch gewählt, weil es umweltfreundlicher sei, den Klärschlamm dort zu bearbeiten, wo er anfalle, nämlich am Standort von Kläranlagen, weil dies den Transport von Klärschlamm entbehrlich mache. Im Übrigen sei die Genehmigung rechtswidrig, weil EU-rechtliche Vorgaben nicht beachtet würden. Die Vorgaben aus einem sog. Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) seien nicht hinreichend beachtet worden. Dies führe unter anderem dazu, dass Emissionsgrenzwerte zu hoch festgesetzt worden seien.

Das GAA und der beigeladene Anlagenbetreiber verteidigen die Genehmigung. Enercity spricht zudem dem antragstellenden Umweltschutzverein Isernhagen e.V. die Klagebefugnis ab.

Die mündliche Verhandlung findet am 03. August 2021 um 10.30 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 02. August 2021, 17.00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 4 B 1185/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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