Niedersachsen klar Logo

Urteil zu Parkregelung in der Straße „Am Hohen Brink“ in Langenhagen

7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat der Klage eines Langenhagener Anliegers der Straße „Am Hohen Brink“ durch Urteil vom 13.10.2016 teilweise stattgegeben.


Die Kammer hat nach Ortsbesichtigung festgestellt, dass die Stadt Langenhagen zwar angeordnet hatte, das durch Verkehrszeichen 315 und Parkflächenmarkierungen angeordnete „halbhüftige Parken“ auf dem Gehweg in der Straße nicht mehr zuzulassen. Jedoch hat sie diese Anordnung nur unvollständig umgesetzt. Zwar wurden das Verkehrszeichen 315 entfernt und an den Bodenmarkierungen Arbeiten vorgenommen. Jedoch sind die Parkflächenmarkierungen für die Kammer noch deutlich sichtbar geblieben, so dass die Behörde eine unklare Verkehrssituation zu vertreten hat, die zu ihren Lasten geht. Deshalb war festzustellen, dass das Parken innerhalb der noch vorhandenen Markierungen erlaubt bleibt und gleichzeitig angeordnet wird, wie Fahrzeuge auf dem westlichen Gehweg aufzustellen sind. Bereits die noch sichtbaren Markierungen bei auf weiten Strecken abgesenkten Bordsteinen vermitteln diese Verkehrsregel. Die Stadt Langenhagen hat die Möglichkeit, die Unklarheiten durch bauliche Arbeiten an dem westlichen Gehweg zu beseitigen. Solange dies nicht erfolgt, gilt die Verkehrsregel weiterhin.

Die weitergehende Klage des Anliegers auf Wiederaufstellung des Zeichens 315 wurde hingegen abgewiesen. Es liegen in der Straße entgegen der Behauptung des Klägers keine besonderen Umstände vor, die es zwingend gebieten, auch das Verkehrszeichen 315 aufzustellen. Der Kläger wird weder bei der Ausfahrt aus seinem Grundstück in der Sicht behindert, noch ist die verbleibende Straßenbreite für einen Begegnungsverkehr mit Ausweichmöglichkeit zu gering.

Die Beteiligten können gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen.

Aktenzeichen: 7 A 2147/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2016

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln