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Umgang des Verwaltungsgerichts Hannover mit dem Corona-Virus

Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus


Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch unter 0511-89750-305 eingeholt werden.

Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts prüfen, ob es derzeit notwendig ist, an bereits geladenen Gerichtsverhandlungen festzuhalten. Eine ganze Reihe von Terminen wurde bereits abgeladen. Die Beteiligten wurden entsprechend benachrichtigt. Ansonsten gilt, dass Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen weiterhin Gültigkeit haben und zu befolgen sind.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Beim Verwaltungsgericht Hannover bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

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