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Umbau des Kröpcke-Centers ist nochmal Thema vor dem Verwaltungsgericht

Nachbarn wenden sich gegen vom Bebauungsplan abweichende Gestaltung der Südspitze


Schon fast in seiner Endphase beschäftigt der Umbau des Kröpcke-Centers in Hannovers Innenstadt am kommenden Dienstag nochmals das Verwaltungsgericht. Die Eigentümer einer Immobilie in der Ständehausstraße klagen gegen einen Bauvorbescheid, mit dem die Landeshauptstadt dem Bauherrn eine Befreiung von Festsetzungen über die bauliche Gestaltung der Südspitze im maßgeblichen Bebauungsplan erteilt hat. Nach der rechtsverbindlichen Planung soll die Südspitze des Centers in den beiden unteren Geschossen mit offenen Kolonnaden gestaltet werden. Vorgesehen sind danach eine konkave Rundung der Schaufensterfront und zwei Stützen für die Obergeschosse. Nunmehr möchte der Bauherr die Schaufensterfront konvex gestalten und die Kolonnaden um zwei weitere Stützen ergänzen. Mit dem angegriffenen Bescheid erteilte die Landeshauptstadt im November 2012 hierfür ihre Zustimmung. Mit der Abweichung entstehe eine städtebaulich gewünschte Symmetrie zur bereits fertig gestellten Nordspitze des Centers. Grundzüge der Planung seien nicht berührt, da die Abweichung im Hinblick auf den Gesamtumfang des Centers nur sehr geringfügig sei. Abstandsvorschriften seien nicht betroffen. Die zusätzlichen Säulen verschlechterten die Sicht auf die Läden in der Ständehausstraße nur unwesentlich. Betroffen seien insoweit nur diejenigen Nutzer der Karmarschtraße, die entgegen dem Hauptfußgängerstrom deren östliche Seite nutzten.

Das sehen die Kläger anders: Die Beklagte bewerte die Fußgängerströme auf der Karmarschstraße falsch. Benutzt werde überwiegend die östliche Seite. Von dort verschlechtere sich die Sicht bei einer Verdoppelung der Stützenzahl erheblich. Auch die konvexe Schaufenstergestaltung wirke abstoßend und nicht einladend. Dadurch werde die Attraktivität der Ständehausstraße für potenzielle Kunden deutlich verringert.

Az: 4 A 2819/13 und 4 A 2826/13

mdl. Verhandlung: 27.08.13, ab 11.00 Uhr in Saal 2

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2013

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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