Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Kläger hielt seit vielen Jahren Mufflons, Kamerunschafe, Enten, Gänse und Hühner, die auf bis zu sieben Standorten untergebracht waren. Seine Tierhaltung gab seit 2007 in Bezug auf alle von ihm gehaltenen Tierarten wiederholt Anlass zu tierschutzrechtlichen Beanstandungen. Es folgten diverse amtstierärztlichen Anordnungen und Bußgeldbescheide. Dabei ging es unter anderem um den nicht tierartgerechten Transport von Tieren, die wiederholt nicht ausreichende Fütterung, Tränkung und Unterbringung von Tieren, den fehlenden Witterungsschutz, die nicht ordnungsgemäße Entsorgung toter Tiere sowie nicht durchgeführte Untersuchungen nach der Geflügelpestverordnung und nicht durchgeführte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit.
Nach den Feststellungen der Amtstierärzte des beklagten Landkreises Hildesheim verschlechterte sich die Tierhaltung seit Mai 2011 nochmals gravierend. Seit dem 14. Juli 2011 ergingen gegenüber dem Antragsteller mehrere, zum Teil wiederholende mündliche Anordnungen, weil es insbesondere aufgrund mangelnder Wasser- und Futterversorgung sowie fehlender Gesundheitsfürsorge immer wieder zu gravierenden Mängeln bei der Tierhaltung gekommen war. In dem Zeitraum von Mai bis Mitte September 2011 sind mindestens 52 Tiere des Klägers verendet bzw. mussten aufgrund ihres Gesundheitszustandes eingeschläfert werden.
Mit der Klage wendet sich der Kläger gegen Anordnungen des Beklagten, die eine tierschutzgerechte Tierhaltung sicherstellen sollten, und das nachfolgende generelle Tierhaltungsverbot. Er macht geltend, seine Tierhaltung sei im Wesentlichen nicht zu beanstanden.
Die Verhandlungen beginnen um 11.00 Uhr in Saal 3
Aktenzeichen: 11 A 4815/11 und 11 A 4813/11
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erstellt am:
22.01.2013
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