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Tierhalte- und Betreuungsverbot für Landwirt aus Hessisch-Oldendorf rechtmäßig?

Mündliche Verhandlung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Donnerstag, 5. März 2026


Der Kläger ist Landwirt und wendet sich gegen ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für Schweine und die Anordnung zur Auflösung des Bestandes der seinerzeit in seinem Mastbetrieb gehaltenen Schweine durch die be­klagte Veterinärbehörde.

Bei zahlreichen engmaschigen amtlichen Kontrollen der klägerischen Schweinehaltung ab dem 21. Februar 2022 stellte die Veterinärbehörde erhebliche Missstände fest. Letztlich untersagte die Veterinärbehörde dem Kläger mit Bescheid vom 6. Juli 2023 unter Anordnung der sofortigen Voll­ziehung das Halten und Betreuen von Schweinen jeglicher Art und Rasse und verpflichtete den Kläger, den Bestand aufzulösen. Den dagegen gerichteten Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: 11 B 4588/23) hat die 11. Kammer mit Beschluss vom 14. November 2023 abgelehnt. Im Klageverfahren verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.

Die mündliche Verhandlung beginnt am Donnerstag, 5. März 2026 um 12 Uhr in Saal 23 des Fachgerichtszentrums Hannover.

Az.: 11 A 4044/23


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2026

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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