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Streit um zweite Zufahrt für Amtsgericht in Nienburg

7. Kammer verhandelt am 22.8.2012 um 10.30 Uhr im Amtsgericht Nienburg Klage des Eigentümers des Amtsgerichtsgrundstücks gegen die Stadt Nienburg mit dem Gegenstand einer zweiten (rückwärtigen) Zufahrt von der Oldenburger Straße aus.


Das Amtsgerichtsgebäude (vormals Standortverwaltung der Bundeswehr) liegt am Berliner Ring. Das Staatliche Baumanagement Weser-Leine als Kläger trägt vor, dass die Zufahrtssituation vom Berliner Ring auf das Grundstück des Amtsgerichts verkehrlich schwierig sei. Deshalb solle ein vorhandener rückwärtiger Zugang als Zufahrt zur Oldenburger Straße "aktiviert" werden. Die hierzu beantragte Erlaubnis wurde versagt. Die Stadt sieht den Schutzbereich des angrenzenden reinen Wohngebiets durch den Zu- und Abgangsverkehr beeinträchtigt.

Das Verfahren wird im Amtsgericht Nienburg, Sitzungssaal 1, verhandelt. Gegebenenfalls wird eine Ortsbesichtigung der näheren Umgebung des Amtsgerichtsgebäudes vorgenommen.

Verhandlungsbeginn: 10.30 Uhr

Aktenzeichen: 7 A 2406/11

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2012

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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