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Streit um Zahlung des "Auswärtigenzuschlags" für den Besuch einer Kindertagesstätte

3. Kammer verhandelt am 13.09.12 über die Klage eines Kindes gegen die Region Hannover auf Erstattung des sog. "Auswärtigenzuschlags"


Der Kläger, der mit seinen Eltern in Pattensen wohnt, wechselte nach dem ersten Kindergartenjahr auf Wunsch seiner Eltern aus einer Kindertagesstätte (KiTA) in Pattensen in eine KiTa im Nachbarort Nordstemmen, der zum Landkreis Hildesheim gehört. Für den Besuch zahlten die Eltern neben dem KiTa-Beitrag, den sie an den Einrichtungsträger entrichteten, zusätzlich einen "Auswärtigenzuschlag" in Höhe von 104,- EUR monatlich direkt an die Gemeinde Nordstemmen. Dazu erklärten sie sich bereit, weil die Stadt Pattensen im Namen der beklagten Region eine Übernahme dieses "Auswärtigenzuschlags" mit der Begründung abgelehnt hatte, sie könne dem Kläger einen Platz in einer auf ihrem Gebiet liegenden KiTa anbieten. Diese Ablehnung hatte die Wohnsitzgemeinde auch für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung wiederholt.

Der Kläger begehrt mit seiner Klage, für dieses letzte Kindergartenjahr den von seinen Eltern gezahlten "Auswärtigenzuschlag" erstattet zu bekommen, und beruft sich dabei vorrangig auf die gesetzlich vorgesehene Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr.

Aktenzeichen: 3 A 4116/10

Beginn der Sitzung um 9.30 Uhr in Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2012

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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