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Streit um Windenergieanlagen in der Gemeinde Beckendorf

Sitzung der 12. Kammer


Die 12. Kammer verhandelt am 28. Oktober 2021 über eine Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz, mit der er sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen wendet. Die – zwischenzeitlich bereits errichteten – Windenergieanlagen befinden sich in der Gemeinde Beckedorf am östlichen Rand der Samtgemeine Lindhorst und im Ortsteil Riepen der Stadt Bad Nenndorf am westlichen Rand der Samtgemeinde Bad Nenndorf. Der Kläger macht geltend, die Genehmigung verstoße für die im Vorhabenumfeld vorkommenden Exemplare der Arten Rotmilan, Mäusebussard, Feldlerche und verschiedener Fledermausarten gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr und findet in Saal 04 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 27. Oktober 2021, 17:00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 12 A 6814/17

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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