Artikel-Informationen
erstellt am:
11.11.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Klägerin begehrt, nachdem ihr die Stadt Seelze eine Baugenehmigung für eine Garage erteilt hatte, die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Anlegung einer zweiten Zufahrt zu ihrem Grundstück. Zur Begründung macht sie unter anderem geltend, den Eigentümern von Nachbargrundstücken sei ebenfalls eine zweite Zufahrt genehmigt worden.
Die Stadt Seelze hat den Antrag abgelehnt, weil das Interesse der Allgemeinheit an dem Erhalt öffentlicher Parkmöglichkeiten in der Straße Kurzer Kamp überwiege. Die Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen sei wegen des zunehmenden Parkdrucks im Jahr 2011 geändert worden.
Treffpunkt um 10.00 Uhr, Kurzer Kamp 25, 30926 Seelze (Letter)
Aktenzeichen: 7 A 3471/12
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11.11.2013
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