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Streit um mobilen Hähnchengrill am „Klönschnackplatz“ in Kirchrode

7. Kammer verhandelt vor Ort


Die 7. Kammer verhandelt am kommenden Dienstag, dem 20.3.2018 ab 13.00 Uhr vor Ort die Klage der Inhaberin eines mobilen Verkaufsstandes für Grillhähnchen gegen die Landeshauptstadt Hannover auf Neubescheidung ihres Antrages auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis mit dem Inhalt, ihren Verkaufswagen auch 2018 im Stadtteil Kirchrode mittwochs und freitags vor dem Gebäude Tiergartenstraße 122 aufstellen zu dürfen. Der Standort liegt zwischen den Einmündungen der Straßen „Großer Hillen“ und „Brabeckstraße“ in die Tiergartenstraße auf dem von der Beklagten umgestalteten sogenannten „Klönschnackplatz“ im öffentlichen Straßenraum. Die Stadt lehnt eine Neuerteilung u.a. mit dem Hinweis ab, der Verkaufswagen würde die neu angelegten Laufwege entlang der Tiergartenstraße beeinträchtigen. Die Klägerin verweist u.a. auf ihre Stammkundschaft sowie den Umstand, dass sie jahrelang Sondernutzungserlaubnisse für diesen Standort erhalten habe.

Treffpunkt: 13.00 Uhr vor dem Grundstück Tiergartenstraße 122.

Fortsetzung: 14.30 Uhr im Fachgerichtszentrum Sitzungssaal 3 für den Fall, dass die Verhandlung nicht vor Ort geschlossen werden kann.


Az. 7 A 281/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2018

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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