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Streit um Kosten für einen Feuerwehreinsatz, der durch den Betrieb eines Kohlegrills ausgelöst worden ist

Wurde der Kohlegrill in den Innenräumen genutzt?


Die 10. Kammer verhandelt am morgigen Mittwoch, den 06. Juli 2022, die Klage eines Wohnungsmieters, den die beklagte Stadt Nienburg/Weser zu Feuerwehrkosten von rund 4.200,- Euro herangezogen hat.

Ende Januar 2021 alarmierte der Kläger die Feuerwehr, nachdem Familienmitglieder in seiner Wohnung in Nienburg kollabiert waren und über Vergiftungssymptome klagten. Die Ortsfeuerwehr der Beklagten rückte mit 21 Einsatzkräften in sechs Einsatzwagen aus. Die Feuerwehrkräfte trafen zwölf Personen an, die teilweise bereits bewusstlos waren. Die Feuerwehrkräfte brachten alle 18 Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses ins Freie. Messungen in der Wohnung des Klägers ergaben einen erhöhten Kohlenmonoxidgehalt in der Luft. Die Einsatzkräfte belüfteten das gesamte Wohngebäude mit Überdrucklüftern. Als Ursache für den Kohlenmonoxidgehalt machten die Einsatzkräfte einen Kohlegrill aus, der zum Zeitpunkt des Eintreffens noch warm war und auf dem Balkon stand.

Der Kläger soll für den Einsatz der Feuerwehr zahlen, weil er die Lebensgefahr für die Familienmitglieder grob fahrlässig herbeigeführt habe. Gegenüber den Einsatzkräften soll der Kläger erklärt haben, den Grill in den Innenräumen der Wohnung als Wärmequelle genutzt zu haben. Der Kläger bestreitet dies inzwischen. Er habe den Grill im Freien benutzt und habe sich weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verhalten. Er habe den Notruf getätigt, weil seine Tochter bewusstlos gewesen sei. Sie sei zu dem Zeitpunkt an Corona erkrankt gewesen, was sich erst im Krankenhaus herausgestellt habe. Er sei davon ausgegangen, dass es sich um ein „Gasleck“ gehandelt habe.

Das Gericht wird den Ortsbrandmeister und dessen Stellvertreter als Zeugen hören.

Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, 06. Juli 2022, ab 10:15 Uhr im Sitzungssaal 02 im Fachgerichtszentrum statt.

Az.: 10 A 6098/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2022

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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