Niedersachsen klar Logo

Streit um Gültigkeit der Wahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont

1. Kammer verhandelt am 24. Juni 2021 über Wahlprüfungsklage


Der Kläger wendet sich in seiner Eigenschaft als Wahlberechtigter gegen die Direktwahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont. Bei dem ersten Wahlgang am 08. März 2020 erzielte keiner der vier angetretenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so dass eine Stichwahl zwischen Dirk Adomat (SPD) und Torsten Schulte (Grüne) erforderlich wurde. Die Stichwahl war ursprünglich für den 22. März 2020 angesetzt. Am 16. März 2020 kam es zum ersten "Corona-Lockdown". Am gleichen Tag wurde entschieden, die Stichwahl auf den 05. April 2020 zu verschieben und sie ausschließlich als Briefwahl abzuhalten. Bei der Stichwahl erzielte bei einer gegenüber dem ersten Wahlgang um 5,22 Prozentpunkte auf 45,73 % gestiegenen Wahlbeteiligung Dirk Adomat 51,14 % (28.254 Stimmen) und Torsten Schulte 48,86 % (26.992 Stimmen) der insgesamt 55.246 abgegebenen gültigen Stimmen.

Nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhob der Kläger Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Die Wahl sei insbesondere infolge der Anordnung einer ausschließlichen Briefwahl nicht entsprechend den Vorschriften des Wahlrechts vorbereitet und durchgeführt worden. Analphabeten und Spontanwähler würden durch eine reine Briefwahl eingeschränkt. Das Infektionsschutzgesetz stelle keine taugliche Rechtsgrundlage für die erfolgten Einschränkungen des Wahlrechts dar. Der beklagte Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 29. September 2020, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Der Einspruch sei zwar zulässig und begründet, der Rechtsverstoß habe das Wahlergebnis aber jedenfalls nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Wenn die Stichwahl allein deswegen, weil sie als reine Briefwahl durchgeführt worden sei, an einem Wahlfehler litte, hätte sich dieser Wahlfehler auf alle Wahlberechtigten ausgewirkt, sodass davon auszugehen sei, dass der Wahlfehler nicht zu einer "Verfälschung des Wählerwillens" geführt hätte.

Mit seiner dagegen gerichteten Klage will der Kläger erreichen, dass der beklagte Kreistag verpflichtet wird, die Wahl für ungültig zu erklären.

Der Verhandlungstermin findet ab 9.15 Uhr in Videokonferenztechnik in Saal 3 des Verwaltungsgerichts statt. Für Öffentlichkeit und Medien besteht – bei beschränktem Platzangebot – die Möglichkeit, der Verhandlung über eine Audioübertragung in Saal 2 zu folgen. Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 23. Juni 2021, 16.00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 1 A 5987/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln