Artikel-Informationen
erstellt am:
23.10.2013
Die Klägerin ist Eigentümerin eines vormals von der Geldschrankfabrik Bode Panzer genutzten Betriebsgrundstücks in Hannover-Leinhausen, das unter anderem von einem Speditionsbetrieb, einem Logistikunternehmen und einem Containerdienst genutzt wird. Dieses Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplans, der das Fabrikgrundstück als Industriegebiet ausweist. Weitere Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes werden als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Stadt Hannover plant, den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans als Gewerbegebiet auszuweisen. Dies hätte zur Folge, dass auf dem Grundstück der Klägerin solche Betriebe nicht mehr erlaubt wären, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Mit der zu verhandelnden Klage wendet sich die Klägerin gegen einen Bauvorbescheid, den die Landeshauptstadt Hannover der ebenfalls am Verfahren beteiligten Eigentümerin eines Grundstücks erteilt hat, das dem Grundstück der Klägerin gegenüber liegt und ehemals von der FA Louis Eilers genutzt wurde. Die Eigentümerin dieses Grundstücks beabsichtigt, darauf ein multifunktionales Technikmuseum mit dem Arbeitstitel „Mobile Welten“ einzurichten. In dem angefochtenen Bauvorbescheid hat die Landeshauptstadt Hannover die beabsichtigte Nutzung als bauplanungsrechtlich zulässig angesehen.
Die Klägerin ist der Ansicht, das Vorhaben des Technikmuseums füge sich nicht in die industriell geprägte Umgebung ein, von der starke Emissionen ausgingen. Sie befürchtet, dass nach der Errichtung des Museums die Industrienutzung ihres eigenen Grundstücks durch zusätzliche Auflagen zum Schutz des Museumsbetriebs erschwert werde.
Beginn der Sitzung: 11.15 Uhr
Treffpunkt: Entenfangweg 7-9, 30419 Hannover
Aktenzeichen: 4 A 4037/12
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23.10.2013