Artikel-Informationen
erstellt am:
08.09.2015
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Gestritten wird um einen von zwei nahezu identischen, in den 50-er Jahren errichteten Pavillons auf den Grundstücken Altenbekener Damm 11 und 13, die im äußeren Erscheinungsbild noch einen weitgehend originären Zustand aufweisen.
Die Landeshauptstadt Hannover hält den Abriss des betroffenen Ladenpavillons für unzulässig. Sie hat inzwischen eine Erhaltungssatzung für das Gebiet beschlossen. Das in den 50-er Jahren als Genossenschaftssiedlung entstandene Gebiet besitze eine Eigentümlichkeit des Ortsbildes und trage zur städtebaulichen Gestaltung bei. Die beiden kleinen Pavillons leisteten einen erheblichen Beitrag zum besonderen Erscheinungsbild der Stadt. Die Kläger halten die Satzung für unwirksam. Die Pavillons seien zu klein, als dass sie einen erheblichen Beitrag zum Erscheinungsbild der Stadt leisten könnten.
Die Landeshauptstadt prüft zudem die Denkmaleigenschaft der Pavillons.
Die Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort. Treffpunkt um 11.00 Uhr auf dem Grundstück Altenbekener Damm 13
Aktenzeichen: 4 A 12399/14
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.09.2015
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400