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Streit um geplanten Abriss eines Ladenpavillons am Altenbekener Damm

4. Kammer verhandelt am 15.09.2015 Klage von Bauherren, die anstelle des Pavillons ein Wohnhaus errichten möchten.


Gestritten wird um einen von zwei nahezu identischen, in den 50-er Jahren errichteten Pavillons auf den Grundstücken Altenbekener Damm 11 und 13, die im äußeren Erscheinungsbild noch einen weitgehend originären Zustand aufweisen.

Die Landeshauptstadt Hannover hält den Abriss des betroffenen Ladenpavillons für unzulässig. Sie hat inzwischen eine Erhaltungssatzung für das Gebiet beschlossen. Das in den 50-er Jahren als Genossenschaftssiedlung entstandene Gebiet besitze eine Eigentümlichkeit des Ortsbildes und trage zur städtebaulichen Gestaltung bei. Die beiden kleinen Pavillons leisteten einen erheblichen Beitrag zum besonderen Erscheinungsbild der Stadt. Die Kläger halten die Satzung für unwirksam. Die Pavillons seien zu klein, als dass sie einen erheblichen Beitrag zum Erscheinungsbild der Stadt leisten könnten.

Die Landeshauptstadt prüft zudem die Denkmaleigenschaft der Pavillons.

Die Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort. Treffpunkt um 11.00 Uhr auf dem Grundstück Altenbekener Damm 13

Aktenzeichen: 4 A 12399/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.09.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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