Artikel-Informationen
erstellt am:
24.06.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Kläger planen die Errichtung und den Betrieb zweier Geflügelmastställe (zur Mittellang- und Schwermast) auf Grundstücken in den Gemarkungen Dielmissen und Lüerdissen. Die nächste Wohnbebauung ist ca. 370 m entfernt, die nächste geschlossene Ortschaft befindet sich in einer Entfernung von etwas mehr als 1.000 m. Gestritten wird um die Anforderungen an das Brandschutzkonzept und insbesondere um die Frage, ob die Kläger ein sogenanntes Bioaerosolgutachten, das Auskunft über die Belastung der Umgebung mit Keimen gibt, vorlegen müssen.
Der Landkreis Holzminden hat das für die Erteilung der Genehmigung durchzuführende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor Durchführung eines Erörterungstermins abgebrochen und die Erteilung der Genehmigung mittlerweile versagt, weil sich die Kläger weigerten, ein solches Bioaerosol-Gutachten vorzulegen. Außerdem seien das Brandschutzkonzept und die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie nicht ausreichend.
Die Kläger sehen keine Verpflichtung zur Vorlage eines gesonderten Bioaerosolgutachtens, das für sie mit Kosten in Höhe von mehr als 40.000 € verbunden sei. Das von ihnen - wie in solchen Verfahren üblich - vorgelegte Immissionsgutachten sei als Beleg dafür, dass Nachbarn nicht mit unzumutbaren Beeinträchtigungen rechnen müssten, ausreichend. Mehr könne die Genehmigungsbehörde nicht verlangen, zumal der Einbau einer Abluftreinigungsanlage zur Minderung der Immissionen nicht möglich sei, da es für die Hähnchenschwermast keine Anlage gebe, die dem Stand der Technik entspreche.
Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die nicht vorgesehene Abluftreinigungsanlage eine Genehmigung für die Anlage ohne die Vorlage eines gesonderten Gutachtens über die Belastung durch Bioaerosole nicht erteilt werden könne.
Beginn der Sitzung um 10.00 Uhr in Saal 4
Aktenzeichen: 12 A 3312/12
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24.06.2013
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