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Streit um Genehmigung für eine Ersatzschule

6. Kammer verhandelt am 25.09.2013 Klage der Trägerin des „Freien Gymnasiums Hannover“ auf Erteilung einer Ersatzschulgenehmigung für eine Grundschule.


Die Klägerin ist private Trägerin des Freien Gymnasiums Hannover, einer anerkannten Ersatzschule in Hannover-Bothfeld. Sie plant seit einigen Jahren die Einrichtung einer privaten Grundschule in den Schulgebäuden des Gymnasiums. Die Klägerin hatte zunächst die Ersatzschulgenehmigung für eine „Sportgrundschule Hannover“ verfolgt. Ihre darauf gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 09.09.2010 im Verfahren 6 A 1182/09 abgewiesen. Im vorliegenden Klageverfahren hatte die Klägerin dieses Vorhaben zunächst mit einem geänderten Konzept erneut aufgegriffen, dann aber während des Verfahrens einen neuen Genehmigungsantrag vorgelegt, der die Errichtung der „Grundschule FGH“ zum Gegenstand und das ursprüngliche Schulkonzept aufgegeben hat. Die Grundlage der pädagogischen Arbeit der „Grundschule FGH“ soll die Pädagogik Maria Montessoris sein.

Die Regionalabteilung Hannover der Nds. Landesschulbehörde hat am 16.05.2013 die Genehmigung auch dieser Grundschule abgelehnt. Sie ist der Auffassung, das von der Klägerin vorgelegte pädagogische Konzept reiche nicht aus, um das für die Genehmigung privater Grundschulen in Art. 7 Abs. 5 Grundgesetz vorgeschriebene „besondere pädagogische Interesse“ an der Errichtung dieser Grundschule zu begründen.

Beginn der Verhandlung um 11.30 Uhr in Saal 3

Aktenzeichen: 6 A 3517/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2013

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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