Streit um Förderung politischer Jugendverbände
11. Kammer verhandelt am 19.03.2014 Klage der Jungen Linke Niedersachsen auf Bewilligung von Fördermitteln
Die Junge Linke Niedersachsen e.V. ist ein politischer Jugendverband, aber keine Jugendorganisation einer politischen Partei. Von 1986 bis 2009 erhielt der Verein Landeszuwendungen für politische Bildungsmaßnahmen. Eine Zuwendung für das Jahr 2010 lehnte das hierfür zuständige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit der Begründung ab, dass die Förderung nunmehr auf der Grundlage einer zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Richtlinie erfolge. Danach komme eine Förderung nicht in Betracht, da die Förderung voraussetze, dass es sich um eine Jugendorganisation handle, die einer der im Niedersächsischen Landtag vertretenen demokratischen Partei nahestehe. Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall. Außerdem bestünden Zweifel an der Bereitschaft der Klägerin, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu fördern.
Das Gericht wird sich unter anderem mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob die Richtlinie eine rechtmäßige Grundlage für die Förderpraxis darstellt.
Beginn der Sitzung um 9.30 Uhr in Saal 3
Aktenzeichen: 11 A 3631/10