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Streit um Farbe eines Hausdachs in Ahlem

Die 4. Kammer verhandelt am 29.10.2013 über die Klage von Eigentümern, die ihr graphitgraues Dach in einer anderen Farbe eindecken sollen.


Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks in Hannover-Ahlem, auf dem sie bis Mai 2011 ein Einfamilienhaus mit graphitgrauen Dachpfannen errichten ließen. Das Bauvorhaben musste lediglich angezeigt werden, eine Baugenehmigung war nicht erforderlich.

Der betreffende Bebauungsplan der beklagten Stadt Hannover enthält örtliche Bauvorschriften, nach denen die Dächer in dem Wohngebiet nur in den Farben rot bis rotbraun oder hellgrau zulässig sind. Diese Farben orientieren sich an den Dachfarben der bereits fertiggestellten Gebäude des ersten Bauabschnitts des Neubagebietes. Nach der Begründung des Bebauungsplans sollen am Ortseingang der Stadt Hannover ein homogenes Erscheinungsbild und ein unverwechselbares Wohngebiet geschaffen werden.

Die beklagte Stadt Hannover als Bauaufsichtsbehörde hat die Kläger aufgefordert, das Dach ihres Hauses in den Farben rot bis rotbraun oder hellgrau einzudecken.

Die Kläger halten die Vorschriften für unwirksam. Es sei willkürlich, von den Eigentümern im zweiten Bauabschnitt die Farben zu verlangen, die von den Bauträgern im ersten Bauabschnitt frei gewählt worden seien. Es gäbe außerdem bereits andere Abweichungen von der Farbgestaltung.

Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr

Treffpunkt: Hainbuchenweg 18, 30453 Hannover

Aktenzeichen: 4 A 3611/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2013

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