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Streit um Fahrradschuppen in Grasdorf (Stadt Laatzen)

4. Kammer verhandelt am Donnerstag über die Klage einer Grundstückseigentümerin auf Zulassung einer Abweichung von Abstandsvorschriften


Die Klägerin ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Ortsteil Grasdorf der Stadt Laatzen. Für den Ortskern von Grasdorf hat die Stadt Laatzen „Örtliche Bauvorschriften“ erlassen, die Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen enthalten. Diese Vorschriften enthalten auch Bestimmungen zur Dachform und Neigung, wobei Garagen und Nebengebäude von dieser Regelung ausgenommen sind.

Die Klägerin möchte an der Grundstücksgrenze ein Nebengebäude als Fachwerkskonstruktion mit Spitzdach errichten, um es der das Ortsbild prägenden Bebauung anzupassen. Weil das Gebäude wegen der beabsichtigten Dachkonstruktion die gesetzlichen Abstände nicht einhält, begehrt die Klägerin die Zulassung einer entsprechenden Abweichung.

Die beklagte Stadt Laatzen hält die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung für nicht gegeben. Die Klägerin könne ohne weiteres ein Nebengebäude mit Flachdach oder eines mit Spitzdach an anderer Stelle auf dem Grundstück unter Einhaltung der Abstandsvorschriften errichten.

Das Gericht verhandelt das Verfahren (Az. 3 A 344/15) am 18.08.2016 vor Ort.

Treffpunkt: Am Thie 12 in 30880 Laatzen um 9.00 Uhr

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.08.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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