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Streit um Erschütterungsimmissionen im Industriegebiet

Welchen Schutzanspruch hat eine Betriebsleiterwohnung?


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 08. November 2021 die Klage eines in Brink-Hafen ansässigen Recyclingunternehmens gegen eine immissionsschutzrechtliche Anordnung. Mit dieser untersagte das beklagte Gewerbeaufsichtsamt Hannover der Klägerin den nächtlichen Betrieb einer Stabrohrmühle zur Verarbeitung von Aluminiumsalzen. Der Anordnung ging eine Untersuchung der von der Anlage ausgehenden Erschütterungsimmissionen voraus. Die Ergebnisse veranlassten das Gewerbeaufsichtsamt zum Schutz der Nachtruhe in der benachbarten Wohnbebauung - einer Betriebsleiterwohnung – zum Einschreiten. Die Beteiligten streiten nunmehr darüber, welcher Schutzanspruch der im Industriegebiet zulässigen Wohnnutzung gegenüber den dort ansässigen Industrieunternehmen und den von ihnen ausgehenden Erschütterungsimmissionen zukommt sowie über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Folgen für die Klägerin.

Die mündliche Verhandlung findet am Montag, den 08. November 2021 um 9:00 Uhr in Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 05. November 2021 um 17.00 Uhr bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 4 A 3597/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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